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Innovationsbremse Internet-Rundfunkgebühren

Zusammenfassung

1997 stießen Überlegungen, Rundfunkgebühren für internetfähige PCs zu verlangen, auf heftigen Widerspruch. Der Fachverband Informationstechnik drohte mit Klage, Forschungsminister Rüttgers sprach von einer Innovationsbremse: Ein Unternehmen mit 1000 PCs hätte fast 30.000 Mark im Monat zahlen müssen. Die GEZ räumte ein, dass der Staatsvertrag die Technik nicht vorhergesehen hatte, und verzichtete vorerst auf Gebühren.

Ideen

  • Der Staatsvertrag definierte jedes Gerät als Empfänger, das Rundfunk ohne Zeitversatz wiedergeben kann.
  • Damit fielen auch internetfähige PCs formal unter die Gebührenpflicht.
  • Die IT-Branche argumentierte, Internetübertragungen seien asynchron und kein Rundfunk.
  • Eine Neuregelung brauchte die Zustimmung aller Bundesländer.

Einsichten

  • Technikneutrale Gesetzesformulierungen erfassen oft Geräte, an die niemand gedacht hat.
  • Gebührenmodelle pro Gerät passen schlecht zu Arbeitsplätzen mit vielen Rechnern.

Fakten

  • Ein Unternehmen mit 1000 Computern hätte nach damaliger Regelung fast 30.000 Mark monatlich gezahlt.
  • Die GEZ wollte bis zu einer tragfähigen Regelung keine Gebühren für Internet-PCs erheben.

Referenzen

Kritik

  • Die Meldung gibt vor allem die Sicht der Industrie wieder; Argumente der Rundfunkanstalten kommen kaum vor.

Bemerkungen

  • Die Gebühr für „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ kam 2007; seit 2013 gilt der geräteunabhängige Rundfunkbeitrag pro Wohnung und Betriebsstätte.

Empfehlungen

  • Prüfe bei neuen Geräteklassen früh, welche bestehenden Abgaben oder Pflichten sie auslösen können.
  • Beteilige dich an Anhörungen, wenn Regeln für Technik entstehen, die du betreibst.

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