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Comeback des Routerzwangs? Streit über Netzabschlusspunkt bei Glasfaser

Zusammenfassung

2023 stritten Netzbetreiber und Verbraucherschützer darüber, ob die seit 2016 geltende Routerfreiheit auch bei Glasfaseranschlüssen im GPON-Verfahren gilt. Die Verbände Anga, Buglas, Breko, VKU und VATM beantragten bei der Bundesnetzagentur, den Netzabschluss hinter das Glasfasermodem (ONT) des Betreibers zu legen. Kunden könnten dann keinen eigenen Glasfaserrouter direkt an der Anschlussdose betreiben.

Ideen

  • Das TKG legt das Netzende an die Anschlussdose, an die Kunden eigene Geräte anschließen dürfen.
  • Bei passiven optischen Netzen teilen sich viele Kunden eine Faser.
  • Die Betreiber argumentieren mit Adressierung, Störungen und Sicherheit.
  • Laut Verbänden wollen nur etwa 0,1 Prozent der Kunden ein eigenes ONT.
  • Ein fehlerhaftes Gerät in einem GPON kann bis zu 63 weitere Anschlüsse stören.

Einsichten

  • Technische Details wie der Netzabschlusspunkt entscheiden über Verbraucherrechte.
  • Routerfreiheit bedeutet Kontrolle über das eigene Heimnetz und dessen Sicherheit.

Fakten

  • Die Routerfreiheit ist seit 2016 im Telekommunikationsgesetz verankert.
  • Die FSFE warnte im Mai 2023 vor Versuchen, die Routerfreiheit EU-weit zu umgehen.
  • Verbraucherschützer verweisen darauf, dass Kombigeräte aus ONT und Router weniger Energie brauchen als zwei Geräte.

Referenzen

Kritik

  • Die Zahl von 0,1 Prozent stammt von den Betreibern selbst und ist nicht unabhängig belegt.

Bemerkungen

  • Auch mit Betreiber-ONT bleibt der eigene Router hinter dem Modem möglich; es geht um die Frage, wer das Gerät an der Faser kontrolliert.

Empfehlungen

  • Kläre vor einem Glasfaservertrag, ob ein eigenes ONT oder ein eigener Router erlaubt ist.
  • Setze hinter einem Provider-ONT einen selbst verwalteten Router mit aktueller Firmware ein.

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