Routerfreiheit durch Firmware-Update der Fritzbox
Zusammenfassung
Die Deutsche Glasfaser wollte 2021 den Streit um die Routerfreiheit durch Gespräche mit AVM und ein Firmware-Update der FRITZ!Box lösen. Sie verbaute beim Kunden ein aktives, am Strom hängendes Glasfasermodem (ONT), obwohl laut Gesetz nur passive Netzabschlusspunkte erlaubt sind. Für den Rückbau verlangte sie 60 Euro und drohte mit Serviceeinschränkungen.
Ideen
- Ein aktiver ONT legt den Netzabschluss faktisch hinter ein Gerät des Betreibers.
- Das Gesetz sieht einen passiven Netzabschlusspunkt ohne eigene Stromversorgung vor.
- Gebühren und Serviceeinschränkungen schrecken Kunden von der Routerfreiheit ab.
Einsichten
- Wo der Netzabschluss liegt, entscheidet über die Kontrolle des Kunden über sein Netz.
- Rechte, die an Gebühren und Hürden geknüpft sind, werden selten genutzt.
Fakten
- Die Aussage stammte von Unternehmenssprecher Dennis Slobodian.
Referenzen
Kritik
- Die Meldung stellt die Rechtslage als eindeutig dar, obwohl Netzbetreiber sie weiterhin bestritten.
Empfehlungen
- Kläre vor Vertragsabschluss schriftlich, ob ein eigenes ONT oder Router ohne Zusatzkosten erlaubt ist.
- Nutze bei verweigerter Routerfreiheit Verbraucherzentrale und Bundesnetzagentur.
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