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DNS-Sperre auf Abruf: Wie Frankreich TikTok, Instagram, Snapchat und X abschalten wollte

Zusammenfassung

Der Journalist Yanis Mhamdi veröffentlicht im französischen Onlinemedium Blast einen Brief, in dem Premierminister Sébastien Lecornu am 22. Oktober 2026 die vier großen Provider auffordert, Snapchat, TikTok und Instagram auf Anweisung für einige Stunden per DNS-Filter zu sperren; X kam später hinzu. Laut dem Protokoll einer Videokonferenz am Folgetag zweifelten die Provider an Umsetzbarkeit, Wirksamkeit und Rechtsgrundlage, ausgelöst wurde die Sperre zur Demonstration am 24. Oktober nicht. Der Beitrag erklärt die Technik und den rechtlichen Rahmen und bezieht klar Stellung: Eine bereitgehaltene Abschaltung von Kommunikationskanälen ist Zensur und hat in einer Demokratie keinen Platz, ganz gleich, wie gut sie wirkt.

Was im Brief steht

Der Brief vom 22. Oktober 2026 ging an die Chefs von Orange, Bouygues Telecom, Iliad (Free) und Altice France (SFR). Lecornu begründet ihn mit den Ausschreitungen am Rand der Proteste vom 17. und 18. Oktober: Mehrere soziale Netzwerke hätten dabei nicht nur Aufrufe verbreitet, sondern auch zur Koordination gedient, etwa für Plünderungen, die Absprache von Zielen, die Bewegung von Gruppen und die Positionen der Polizei.

Technisch ist der Wunsch klar umrissen: Snapchat, TikTok und Instagram sollen über einen Filter ihrer Domainnamen (DNS) vorübergehend unerreichbar werden. Festnetzanschlüsse sollen möglichst ausgenommen bleiben, alle anderen Dienste in Fest- und Mobilnetz unberührt. Die Provider sollen die Schritte sofort vorbereiten, damit sie auf Anweisung ohne Verzögerung für einige Stunden sperren können; als möglicher Zeitpunkt nennt der Brief das Wochenende vom 24. und 25. Oktober.

Zwei Vorgaben betreffen den Netzbetrieb: Die Sperre soll so gezielt wie möglich sein und keinen Provider gegenüber anderen benachteiligen, und jeder Betreiber muss sie sofort abbrechen können, wenn sie sein Netz ernsthaft gefährdet. Der Brief bittet ausdrücklich um Vertraulichkeit und bezeichnet die Maßnahme als bisher nur explorativ.

Was die Provider einwandten

Am 23. Oktober trafen sich laut Blast das Generalsekretariat der Regierung, das Kabinett des Premierministers, die Generaldirektion für Unternehmen und die Rechtsabteilungen der vier Provider zu einer 70-minütigen Videokonferenz. Die Regierung wollte die Sperre auf Mobilfunk und bestimmte Regionen beschränken; die Provider antworteten, das sei kurzfristig nicht machbar. Sie wiesen darauf hin, dass ein VPN oder ein anderer Messenger genügt, um die Sperre zu umgehen, und dass sie deren Wirkung nicht garantieren können.

Rechtlich bemängelten die Juristen der Provider die landesweite Reichweite, die leichte Umgehbarkeit, die deshalb die Erforderlichkeit infrage stellt, die Verhältnismäßigkeit einer Sperre von drei Plattformen über bis zu zwölf Stunden und den fehlenden Nachweis, dass mildere Mittel ausgeschöpft sind. Sie verlangten einen unterschriebenen, datierten, begründeten und veröffentlichten Rechtsakt, Orange bestand auf einem Erlass (arrêté). Die Regierung hielt eine Einzelanweisung an jeden Provider ohne Veröffentlichung im Amtsblatt für ausreichend und plante eine Mitteilung etwa 30 Minuten vor der Aktivierung gegen 14 Uhr am 24. Oktober.

Die Sperre wurde nicht ausgelöst. Zur Demonstration kamen laut Innenministerium 400.000, laut Gewerkschaft CGT 800.000 Menschen. Das Kabinett des Premierministers wollte sich gegenüber Blast nicht äußern.

Der Maßstab des Conseil d'État

Die Regierung stützte sich auf die Entscheidung des Conseil d'État vom 1. April 2025 zur TikTok-Sperre in Neukaledonien vom Mai 2024. Das oberste Verwaltungsgericht hält eine Abschaltung ohne gesetzliche Grundlage bei außergewöhnlichen Umständen für möglich, aber nur unter drei Bedingungen: Sie muss unerlässlich sein, um besonders schweren Ereignissen zu begegnen, es darf kein technisches Mittel für eine mildere Maßnahme sofort verfügbar sein, und ihre Dauer muss von Anfang an auf die Zeit begrenzt sein, die man braucht, um solche Alternativen zu finden, etwa das Sperren einzelner Funktionen.

Die Sperre in Neukaledonien erklärte das Gericht für rechtswidrig: Sie galt vollständig und unbefristet, solange die Unruhen anhielten, ohne an die Suche nach milderen Mitteln gebunden zu sein. Der Brief vom 22. Oktober greift diese Linie mit der Begrenzung auf einige Stunden erkennbar auf.

Was ein DNS-Filter beim Provider leistet

Bei einer DNS-Sperre beantwortet der Resolver des Providers Anfragen nach den gesperrten Namen nicht mehr oder mit einer falschen Adresse. Die Server der Plattform bleiben erreichbar. Betroffen ist nur, wer den Resolver des Providers nutzt; wer einen eigenen Resolver betreibt, einen öffentlichen Resolver eingetragen hat oder DNS over HTTPS im Browser oder Betriebssystem nutzt, bemerkt nichts, solange der Provider nicht zusätzlich Port 53 abfängt oder Adressen sperrt. Ein VPN leitet die Namensauflösung ohnehin durch den Tunnel.

Die Schwierigkeit liegt in der Abgrenzung: Große Plattformen laden Inhalte über viele weitere Domains und Content-Delivery-Netze. Filtert man zu eng, funktioniert die App halb, filtert man zu breit, trifft man verwandte Dienste. Dazu kommen zwischengespeicherte Antworten, die bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit (TTL) weiterwirken. Das erklärt, warum die Provider weder eine regional begrenzte Sperre noch ihre Wirksamkeit zusagen wollten.

Unsere Haltung: Abschalten ist Zensur

Ob sich eine Sperre umgehen lässt, ist für ihre Bewertung unerheblich. Auch eine technisch perfekte Sperre wäre falsch. Wikipedia beschreibt Zensur als den Versuch, menschliche Äußerungen zu kontrollieren, vor allem durch staatliche Stellen, um den Diskurs zu steuern und unerwünschte Inhalte zu unterdrücken. Genau das leistet ein Schalter, mit dem eine Regierung am Tag einer Demonstration die Kanäle abdreht, über die Menschen sich verabreden, berichten und Polizeigewalt dokumentieren. Dass es nur um einige Stunden gehen soll, ändert daran nichts: Es sind genau die Stunden, auf die es ankommt.

Juristisch ist der Begriff enger. „Eine Zensur findet nicht statt“ in Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes meint nur die Vorzensur, also die Prüfung vor der Veröffentlichung; Eingriffe danach gelten als Nachzensur und sind nicht von vornherein verboten. Auch der Conseil d'État hält Abschaltungen unter Bedingungen für zulässig. Gerade deshalb reicht der juristische Maßstab nicht aus. In einer Demokratie ist jede Art von Zensur abzulehnen, auch die befristete, auch die gut begründete, auch die, die nur vorbereitet wird.

Der Chaos Computer Club warnt seit den Sperrverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf von 2002, dass eine einmal aufgebaute Sperrinfrastruktur bald für immer mehr Zwecke genutzt wird. Gegen das Zugangserschwerungsgesetz von 2009 richtete sich die bis dahin erfolgreichste Online-Petition; angewendet wurde es nie, 2011 wurde es wieder aufgehoben. Frankreich zeigt den Verlauf: erst TikTok in Neukaledonien, jetzt eine landesweit vorbereitete Abschaltung mit Rufbereitschaft bei den Providern. Amnesty International dokumentierte 2017, wie Äthiopien 16 Nachrichtenseiten und WhatsApp sperrte, um Berichte über Angriffe auf Demonstrierende zu verhindern. Das Muster ist immer dasselbe: Abgeschaltet wird, wenn der Staat selbst beobachtet wird.

Ein Rechtsstaat hat für Plünderungen und Gewalt andere Mittel: Er verfolgt die Taten und die Täter nach geltendem Recht. Was er nicht tun darf, ist allen anderen vorsorglich das Wort zu entziehen.

Ideen

  • Eine DNS-Sperre ändert nur Antworten des Provider-Resolvers, nicht die Erreichbarkeit der Server.
  • Eigener oder verschlüsselter Resolver: Die Provider-DNS-Sperre läuft dann ins Leere.
  • Eine vorbereitete Sperre senkt die Hürde, sie beim nächsten Anlass auszulösen.
  • Provider verlangen für Eingriffe einen veröffentlichten, begründeten Rechtsakt statt einer Einzelanweisung.
  • Eine Abschaltung bleibt Zensur, auch wenn sie technisch perfekt wirkt.
  • Sperren nach Region oder Zugangsart sind kurzfristig kaum umsetzbar.
  • Soziale Netzwerke dienen bei Protesten auch der Dokumentation, nicht nur der Koordination.

Einsichten

  • Die Technik für solche Eingriffe steht bei vielen Providern ohnehin bereit, weil Resolver schon für Sperrlisten genutzt werden; in Deutschland setzen große Provider etwa die Empfehlungen der CUII so um. Die Grenze zwischen einer Urheberrechtssperre und einer politisch begründeten Abschaltung ist deshalb rechtlich, nicht technisch.
  • Die Debatte über Wirksamkeit führt in die Irre: Wer gegen eine Sperre nur einwendet, dass sie sich umgehen lässt, hat nichts mehr einzuwenden, sobald sie wirkt. Die Frage ist nicht, ob ein Staat Kommunikationskanäle wirksam abschalten kann, sondern ob er es darf, und in einer Demokratie lautet die Antwort nein.
  • Eine vertrauliche Einzelanweisung mit 30 Minuten Vorlauf verschiebt die gerichtliche Kontrolle praktisch nach hinten: Über Neukaledonien entschied das Gericht rund elf Monate nach der Sperre.

Zitate

  • „Je souhaite pouvoir disposer de la faculté de suspendre temporairement l'accès à ces services en cas de réitération de violences urbaines.“ (Sébastien Lecornu im Brief vom 22. Oktober 2026; sinngemäß: Ich möchte die Möglichkeit haben, den Zugang zu diesen Diensten vorübergehend zu sperren, falls sich die Gewalt in den Städten wiederholt.)
  • „Sobald diese etabliert ist, wird es nicht lange dauern, bis tausende Seiten gesperrt werden, sei es aus politischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Motiven.“ (Chaos Computer Club über eine Sperrinfrastruktur, Seite „Internet-Zensur“)

Fakten

  • Der Brief vom 22. Oktober 2026 ging an Orange, Bouygues Telecom, Iliad (Free) und Altice France (SFR).
  • Gesperrt werden sollten Snapchat, TikTok und Instagram per DNS-Filter; X wurde laut Blast nachträglich ergänzt.
  • Geplant war eine Aktivierung gegen 14 Uhr am 24. Oktober mit einer Mitteilung etwa 30 Minuten vorher.
  • Der Conseil d'État erklärte am 1. April 2025 die unbefristete TikTok-Sperre in Neukaledonien vom Mai 2024 für rechtswidrig.
  • Die Sperre wurde nicht ausgelöst; zur Demonstration kamen 400.000 (Innenministerium) bis 800.000 (CGT) Menschen.

Referenzen

Kritik

  • Den Abschnitt über die Einwände der Provider stützt Blast auf ein Gesprächsprotokoll, das anders als der Brief nicht veröffentlicht ist; diese Angaben lassen sich deshalb nicht nachprüfen.

Bemerkungen

  • Der Brief selbst nennt nur Snapchat, TikTok und Instagram. Er verlangt außerdem, dass jeder Provider die Sperre sofort beenden kann, wenn sie sein Netz gefährdet; der Artikel erwähnt diese Vorgabe nicht.
  • Blast ist ein spendenfinanziertes, unabhängiges Medium und bezieht im letzten Abschnitt klar Stellung gegen die Abschaltung; bk99.de teilt diese Haltung.

Empfehlungen

  • Eine vermutete DNS-Sperre nachweisen: denselben Namen mit dig @<Provider-Resolver> und dig @<eigener Resolver> abfragen und die Antworten vergleichen.
  • Im eigenen Netz einen rekursiven Resolver wie Unbound betreiben; im Firmennetz bedenken, dass DNS over HTTPS auch die eigenen Filter umgeht.
  • Wer Kunden oder Bürger über soziale Netzwerke informiert, braucht einen Ausweichweg wie eigene Website, Mailverteiler oder eine eigene Mastodon-Instanz.
  • Netzsperren widersprechen, wo sie vorbereitet werden, und Organisationen unterstützen, die seit Jahren dagegen arbeiten, etwa den Chaos Computer Club, die Electronic Frontier Foundation oder Amnesty International.

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